Aufbewahrungsfristen Kundendaten

Sehr geehrte Kunden,

gemäß den gesetzlichen Vorschiften müssen wir aus buchhalterischen Gründen Kundendaten, vor allem Rechnungen und andere Buchungsbelege für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren.

Nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen personenbezogene Daten, wozu auch Ihre Kundendaten zählen, gelöscht werden, wenn kein Rechtsgrund mehr für die Speicherung besteht. Dies bedeutet, dass wir nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Ihnen keine Kundendaten und auch keine Kaufdaten mehr speichern dürfen!

Was tun, wenn Sie danach durch z.B. Brand oder Einbruch eine genaue Dokumentation für eine Meldung bei der Polizei oder Ihrer Versicherung benötigen? Innerhalb der 10-Jahres-Frist können wir Ihnen problemlos die nötigen Auskünfte über Ihre Schmuckstücke zur Verfügung stellen, danach leider nicht mehr.

Sollten Sie dennoch auf Nummer sicher gehen wollen, und uns kostenfrei erlauben Ihre Daten für eventuelle Versicherungsanfragen weiter zu speichern so bitten wir Sie, die beigefügte freiwillige Einwilligungserklärung auszudrucken, auszufüllen und im Original an uns auszuhändigen. Damit beauftragen und erlauben Sie uns, Ihre Daten bis auf Widerruf zu archivieren und wir können Ihnen im Bedarfsfall dann jederzeit die gewünschten Informationen bereitstellen. Im Versicherungsfall immens wichtig und eine Absicherung, die Ihnen dann sehr hilfreich sein kann.

Sollten Sie uns keine Einwilligung erteilen, hat dies keinen Einfluss auf einen Kaufvertrag mit Ihnen – lediglich Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bei uns gelöscht.

Sichern Sie rechtzeitig Ihre archivierten Informationen ab!